Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
twenty5ai, Sebastian Oczachowski, Risistrasse 19, 5737 Menziken, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen twenty5ai, Sebastian Oczachowski (nachfolgend „twenty5ai“) und seinen Kunden über die Lieferung, Installation, Konfiguration und Wartung von Software — insbesondere der KI-Infrastrukturplattform Quinta — sowie über damit verbundene Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn twenty5ai ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Leistungen von twenty5ai richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von Art. 1 ff. OR, die die vertraglichen Leistungen für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit in Anspruch nehmen. Verträge mit Konsumenten werden nicht geschlossen; gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberechte für Konsumenten finden entsprechend keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Angebote von twenty5ai sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von twenty5ai oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Umfang und Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Offerte bzw. dem Leistungsverzeichnis. twenty5ai ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt twenty5ai die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen (z. B. Hardware, Netzwerkzugang) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von twenty5ai.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Offerte genannten Stundensätze von CHF 175.– (Standard) bzw. CHF 145.– (reduzierter Satz für Wartung/Support) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist twenty5ai berechtigt, Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung offener Rechnungen zurückzuhalten.
6. Lizenzen und Nutzungsrechte
Die Open-Core-Komponenten von Quinta werden unter der Apache-2.0-Lizenz bereitgestellt. Für Business- und Enterprise-Editionen räumt twenty5ai dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des jeweiligen Lizenzvertrags zum vertragsgemässen internen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von twenty5ai.
Die Vervielfältigung der Software ist ausser zu Sicherungszwecken nicht gestattet. Dekompilierung, Rückentwicklung (Reverse Engineering) oder sonstige Eingriffe in den Quellcode der lizenzierten Komponenten sind untersagt, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich erlaubt ist. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Software, Dokumentationen und Konzepten verbleiben bei twenty5ai bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Schulungen und Onboarding
Im Rahmen der Inbetriebnahme oder gesondert vereinbart bietet twenty5ai Schulungen, Workshops und Onboarding-Sitzungen vor Ort, remote oder online an. Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt; eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von twenty5ai.
Der Kunde stellt für die Teilnahme die erforderliche Hard- und Software sowie einen geeigneten Netzwerkzugang selbst zur Verfügung. twenty5ai schuldet bei Schulungs- und Beratungsleistungen keinen bestimmten Erfolg, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung nach dem Stand der Technik.
8. Laufzeit und Kündigung
Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (z. B. Business- und Enterprise-Lizenzen) laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
9. Gewährleistung
twenty5ai gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. twenty5ai ist berechtigt, gerügte Mängel nach eigener Wahl zu beheben oder Ersatz zu leisten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
10. Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Kunde hat gelieferte Leistungen, insbesondere nach Abschluss einer Installation oder eines Deployments, unverzüglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Abnahme bzw. Übergabe schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.
11. Haftung
twenty5ai haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden für die betroffene Leistung bezahlte Vergütung beschränkt.
12. Datenschutz und Datensicherheit
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSG und, soweit anwendbar, DSGVO). Nähere Angaben zur Datenverarbeitung im Rahmen dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
13. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
14. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
15. Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von twenty5ai an Dritte übertragen.
16. Änderungen der AGB
twenty5ai behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig in geeigneter Form informiert.
17. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
18. Referenzen
twenty5ai ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
19. Verbindliche Vertragssprache
Massgebend für die Auslegung und Durchführung sämtlicher Verträge ist ausschliesslich die deutsche Fassung dieser AGB, auch wenn Übersetzungen in andere Sprachen vorliegen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Menziken AG, Schweiz.
21. Schlussbestimmungen
Diese AGB stellen zusammen mit der jeweiligen individuellen Offerte die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Menziken, im März 2026
Sebastian Oczachowski, twenty5ai
Stand: März 2026 · Zurück zur Startseite